Mittwoch, 31. März 2021
Stimmt das?
Jeder Architekt, der sich in einem Wettbewerbsverfahren befindet, setzt sich mit den speziellen Gegebenheiten des Baufeldes und der umgebung auseinander: Er passt seinen Entwurf natürlich daran bestmöglich an.
Eine Umplanung ist deshalb nicht „einfach" möglich. Es wäre eine Neuplanung nötig. Konkret heißt das: Die Architekturbüros würden ein weiteres Mal neu planen müssen. Weshalb ist das so?
Zufahrten, Möglichkeiten für einen Hubschrauberlandeplatz etc. all dies könnte nicht einfach „übernommen" werden. Auch veränderte Bodenbegebenheiten müssten beachtet werden.
Das heißt: Statt einer (vermeintlich kleinen) Umplanung würde es sich um eine Neuplanung handeln, die entsprechend erneut vergütet werden müsste.
Deshalb war es auch Vorgabe des Sozialministeriums des Landes Niedersachsen, in Abstimmung mit der Architektenkammer, sich vor Beginn des Architektenwettbewerbs auf ein konkretes verbindliches Baugrundstück festzulegen.
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