Mitarbeiterin vom Sozialdienst ist in einem Gespräch

Sozialdienst und Entlassmanagement

Heidekreis-Klinikum

Steine zu einer Brücke gestapelt

Sozialdienst und Entlassmanagement

Heidekreis-Klinikum

Sozialdienst und Entlassmanagement

Manchmal ist ein Krankenhausaufenthalt mit sich verändernden Lebensumständen verbunden. Vieles, was vorher selbstverständlich war, funktioniert nicht mehr. Unter Umständen ist es notwendig, dass vor Ihrer Entlassung und Ihrer Rückkehr in den Alltag Unterstützungen oder Hilfsmittel organisiert werden müssen.

Wir sind für Sie da, um Ihnen die Rückkehr in den Alltag zu erleichtern und um Fragen und Probleme rechtzeitig anzugehen.

Erreichbarkeit

Mo. -Fr.: 9 - 15 Uhr

In dieser Zeit ist immer jemand anwesend, d.h. hört regelmäßig den AB ab, ist persönlich anzutreffen um Termine zu vereinbaren etc. Ausgenommen der Tatsache, dass alle Mitarbeitenden sich gleichzeitig auf Stationen befinden.

Kontakt Sozialdienst

Soltau Telefon: 05191 602-3250 oder -3253
Walsrode Telefon: 05161 602-1260 oder -1264

E-Mail schreiben

Sozialdienst

Die Beratung und Unterstützung durch den Sozialdienst ist ein wichtiger Teil der Versorgung im Krankenhaus und ergänzt die pflegerische und ärztliche Behandlung.

  • Rat und Hilfe bei persönlichen Problemen
  • Beratung in sozialrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei der Bewältigung krankheitsbedingter Probleme
  • Beratung und Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beratung zur Pflegeorganisation, ambulant und stationär
  • Hilfestellung bei der Antragstellung für besondere wirtschaftliche Hilfen
  • Standort Walsrode: Mo- Fr von 10.00 - 12.00
  • Standort Soltau: Mo- Fr von 10.00 - 12.00

Eine telefonische garantierte Erreichbarkeit soll es möglich machen in wirklich dringenden Fällen an uns heranzutreten. In dieser Zeit sollte der AB NICHT angeschaltet sein.

Die Fachabteilung für Psychiatrie & Psychotherapie hat einen eigenen Sozialdienst. Patienten der Psychiatrie & Psychotherapie wenden sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Frau Deschle 
Telefon: 05161 602-1694

Herr Scheele 
Telefon: 05161 602-1695

Entlassmanagement

Je nach Krankheitsverlauf und Genesungsbedarf bedeutet der Krankenhausaufenthalt für einige unserer Patienten nicht das Ende ihrer Hilfebedürftigkeit. Oft ergibt sich aufgrund der Erkrankung oder einfach wegen des Alters ein Unterstützungs- oder Pflegebedarf, der sich möglichst nahtlos an den Aufenthalt im Heidekreis-Klinikum anschließen muss. Dies kann eine medizinische oder pflegerische Versorgung betreffen, die ambulant (bspw. durch einen Pflegedienst) oder stationär (bspw. in einer Rehaeinrichtung) erforderlich ist, um den Behandlungserfolg zu sichern.

Das Entlassmanagement setzt genau hier an:

  • Der Unterstützungsbedarf unserer Patienten soll möglichst schnell erkannt und definiert werden.
  • Gemeinsam mit unseren Patienten und/oder deren Angehörigen sollen die Hilfemaßnahmen schon vom Krankenhaus aus in die Wege geleitet werden.
  • Benötigte Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Verordnungen für die häusliche Pflege erhalten Sie von uns bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Hausarzt wieder für Sie erreichbar ist.
  • Für einen möglichst lückenlosen und bedarfsgerechten Ablauf arbeiten unsere Pflegenden, Ärzte, Physiotherapeuten und der Sozialdienst des Heidekreis-Klinikums eng mit den nachsorgenden Einrichtungen wie Pflegeheimen, Reha-Kliniken, ambulanten Pflegediensten oder Sanitätsgeschäften zusammen.
  • Mit Ihnen oder auch auf Wunsch mit Ihren Angehörigen wird ein Entlassplan, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt, erstellt.

Der Sozialdienst ist als Teil des Entlassmanagements erste Anlaufstelle für Patienten und deren Angehörige, aber auch für unsere Mitarbeiter, die einen Unterstützungsbedarf sehen.

Wir arbeiten patientenorientiert und eng zusammen mit ambulanten und stationären externen Einrichtungen, um den Übergang nach dem Krankenhausaufenthalt für unsere Patienten möglichst reibungslos zu gestalten. Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Ziele des Entlassmanagements am Heidekreis-Klinikum.

Sie haben Fragen zur häuslichen oder stationären Versorgung im Anschluss an einen stationären Aufenthalt im Heidekreis-Klinikum? Im Rahmen des Entlassmanagements kann Ihnen unser Sozial- dienst bei folgenden Fragen unterstützend zur Seite stehen:

  • Möglichkeiten der benötigten Pflege zu Hause
  • Finanzierungsmöglichkeiten
    • Verordnungen über die Krankenkasse bei einer Pflegebedürftigkeit unter 6 Monaten (§39 1a SGB V)
    • Antragsstellung auf Pflegegrad bei langfristiger Pflegebedürftigkeit über 6 Monaten
  • Hilfsmittel (bspw. für die Mobilität) und deren Verordnung für die Erstversorgung zu Hause
  • Heimunterbringung: Hilfe bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz und bei Bedarf Antragstellung auf Heimhilfe
  • In besonderen Fällen Antragstellung auf Haushaltshilfe und Anbietervermittlung
  • Rehabedarf: Antragstellung bei den Krankenkassen und unter Umständen Hilfe bei der Klinikauswahl
  • Speziell in Walsrode:
    • Beratung onkologischer Patienten hinsichtlich der Nachsorge, Rehabilitation und Antragstellung auf Schwerbehinderung
    • Für Palliativpatienten: jede Form der Nachsorge bis hin zur Anmeldung in einem Hospiz
  • Speziell in Soltau: Möglichkeiten zum Betreuungsbedarf der akut-geriatrischen Patienten
  • Sozialrechtliche Fragen (z. B. gesetzliche Bestimmungen der Pflegeversicherung)

Kurz gesagt: Unser Sozialdienst zeigt Ihnen Möglichkeiten auf und steht Ihnen gern beratend zur Seite. Er ist jedoch nicht Entscheidungsträger. Er hilft Ihnen bei der Kontaktherstellung, Terminvereinbarung mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten und Selbsthilfegruppen und unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- und Pflegekasse.

Als Teil des Forums für Patientensicherheit gehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes - nach Rücksprache mit der Ärzteschaft - proaktiv auf Patienten zu, deren Krankengeschichte einen Versorgungsbedarf vermuten lässt. Natürlich können sich Patienten und Angehörige auch direkt an den Sozialdienst wenden, Kontaktdaten sind auf allen Stationen hinterlegt. Termine können nach Vereinbarung zeitnah vergeben werden.

In § 39 Abs. 1a SGB V ist festgehalten, dass eine Krankenhausbehandlung auch ein Entlassmanagement beinhalten muss, welches der Vorbereitung einer lückenlosen Anschlussversorgung der Patienten nach der Krankenhausbehandlung dient. Um im Sinne des Patienten tätig werden zu können und für diesen einen Entlassplan erstellen zu können, bedarf es allerdings dessen schriftliche Zustimmung. Diese Einwilligungserklärung bezieht sich speziell auf folgende Punkte:

  • Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/ oder zu der Kranken- und Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an die Beteiligten zu übermitteln.
  • Die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse erfordert ebenfalls eine Datenübermittlung und -verarbeitung (z. B. zu den Angaben über den Umfang und die Dauer der erforderlichen Anschlussversorgung und die einzubindenden Nachsorgeinstitutionen).

Selbstverständlich werden Sie über alle Maßnahmen des Entlassmanagements informiert. Auf Wunsch beziehen wir Angehörige oder Bezugspersonen in die Informations- und Beratungsgespräche mit ein. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in schriftlicher Form widerrufen.

Neben dem Beratungsangebot unseres Sozialdienstes können Sie auch beim Senioren- und Pflegestützpunkt Hilfe erhalten. Hier können Sie sich auch vorab informieren, wenn Sie sich aktuell nicht in einer Akutsituation befinden bzw. Sie oder ein Angehöriger derzeit nicht stationär bei uns im Krankenhaus aufgenommen sind.

Kurz gesagt: Unser Sozialdienst zeigt Ihnen Möglichkeiten auf und steht Ihnen gern beratend zur Seite. Er ist jedoch nicht Entscheidungsträger. Er hilft und unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen, der Vermittlung/Kontaktaufnahme mit Pflegediensten, externen Hilfenetzwerken und ggf. anderen Leistungsträgern.

Sie erhalten Auskunft über unseren Sozialdienst in

Soltau
Montag – Freitag 8.30-15.30 Uhr
Telefon: 05191 602-3250

Walsrode
Montag – Freitag 8.00-16.00 Uhr
Telefon: 05161 602-1260

Wir sind zertifiziert:

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