Wir, das Heidekreis-Klinikum (HKK), sind als gGmbH eine kommunale Einrichtung in der Trägerschaft des Landkreises Heidekreis.
Die Heidekreis-Klinikum GmbH umfasst die Krankenhäuser Soltau und Walsrode. Ebenso gehören die Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH und das Medizinische Versorgungszentrum am Heidekreis-Klinikum GmbH zum Gesamtunternehmen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Bad Fallingbostel.
Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg behandelt das Heidekreis-Klinikum an den beiden Standorten Soltau und Walsrode in 13 Fach- und Belegabteilungen mit über 1.200 Mitarbeitern (m/w/d) den Landkreis Heidekreis mit seinen rund 143.000 Einwohnern.
Sowohl in Soltau als auch in Walsrode sind Medizinische Versorgungszentrumen (MVZ) angesiedelt:
Am Standort Walsrode befindet sich auch das Bildungszentrum für Pflege. Unsere Auszubildenden sind im praktischen Einsatz an beiden Standorten des HKK, der Klinik Fallingbostel und ambulanten und stationären Pflegediensten/-einrichtungen tätig.
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Mitglieder:
Arbeitnehmervertreter:
Geschäftsführung:
Dr. med. Achim Rogge
Sekretariat Geschäftsführung:
geschaeftsleitung@heidekreis-klinikum.de
Telefon: 05161 602-1201
Fax: 05161 602-1281
Ärztliche Direktorin:
Dr. med. Andrea Hartmann
Chefärztin Kardiologie und Innere Medizin, Soltau
Fachärztin für Innere Medizin, Kardiologie
Sekretariat:
kardiologie@heidekreis-klinikum.de
Telefon: 05191 602-3491
Fax: 05191 602-3484
Pflegedirektorin:
Meike Heins meike.heins@heidekreis-klinikum.de
Telefon: 05161 602-1240
Fax: 05161 602-1281
WIR sind mehr als Krankenhaus. WIR sind Ihr Gesundheitspartner im Heidekreis.
Wir bitten unsere Patientinnen und Patienten sowie deren Besuchende stets unsere Hausordnung zu beachten, damit Sie und andere Menschen sich bei uns gut aufgehoben und wohlfühlen. Das Heidekreis-
Klinikum ist deshalb ein beschützender und geschützter Raum. Ihre Gesundheit, Heilung und Ruhe stehen bei uns im Vordergrund. Deshalb bitten wir Sie höflich um Rücksicht gegenüber allen Patienten und um die Beachtung unserer Hausordnung.
Mit Betreten des Krankenhausgeländes ist unsere Hausordnung für alle Besucher und sonstige Personen verbindlich. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Patienten, Begleitpersonen und Besucher verpflichtet sind, die Anordnungen des Klinikpersonals zu beachten.
Unsere Hausordnung können Sie hier einsehen: » Hausordnung Heidekreis-Klinikum