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Heidekreis-Klinikum

Keine Bettensperrungen wegen Pflegenotstand

Keine Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen im Heidekreis-Klinikum

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH), das KRH Klinikum Region Hannover und auch das Elbe Klinikum in Buxtehude haben laut verschiedener Zeitungsberichte ein großes Problem: In ihren Häusern herrsche immer wieder Pflegenotstand, der teilweise zu kompletten Stationsschließungen führte – und führen würde. Selbstverständlich gelten auch für das Heidekreis-Klinikum mit seinen Standorten Soltau und Walsrode sogenannte Pflegepersonaluntergrenzen für beide Intensivstationen.

Was heißt das konkret? Geschäftsführer Dr. med. Achim Rogge erklärt: „Die Untergrenzen legen die maximal Anzahl von Patienten pro Pflegekraft fest; sie dürfen nicht überschritten werden. Für Intensivstationen in Deutschland bedeutet das: In der Tagschicht - von 06:00 bis 22:00 Uhr - dürfen maximal 2,5 Patienten pro Pflegekraft betreut werden, in der Nachtschicht, 22:00 bis 06:00 Uhr, 3,5 Patienten pro Pflegekraft."

Wie häufig mussten Betten gesperrt werden, weil die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten werden konnten? Pflegedirektorin Meike Heins: „Für die ersten drei Quartale 2019, also bis 30.09.2019, gab es keine Bettensperrungen wg. Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen. Somit haben wir auch keinerlei Sanktionen wegen Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen erfahren."

Welche Sanktionen drohen denn Krankenhäusern, die die Personaluntergrenzen nicht einhalten? „Einmal pro Quartal muss jedes Krankenhaus seine Zahlen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) melden. Kliniken, die die vorgegebenen Zahlen im Monatsdurchschnitt nicht erfüllen, werden sogenannte Malus-Zahlungen verhängt. Diese orientieren sich an den Kosten des „eingesparten" Pflegepersonals zuzüglich einer weiteren Strafzahlung", erklärt Pflegedirektorin Heins.

Warum hat das Heidekreis-Klinikum, im Gegensatz zu vielen Krankenhäusern in der näheren Umgebung, bisher keine Probleme, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten? Pflegedirektorin Heins: „Zum einen ist es so, dass wir als Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft unseren Pflegenden den Tarif des öffentlichen Dienstes, TVÖD, zahlen und zusätzlich jede Pflegefachkraft die Möglichkeit, die Altersvorsorge VBL in Anspruch zu nehmen. Zudem bieten wir interne und externe Fortbildungen, Mitarbeiterrabatte via „Corporate Benefits" an – und sind vor allem ein Klinikum, das an beiden Standorten einen starken kollegialen und familiären Zusammenhalt hat." Sicher auch wichtig: Pflegende im Heidekreis-Klinikum arbeiten auf den Stationen in multiprofessionellen Teams zusammen. Das heißt, dass sich die Ärzte, Pflegekräfte, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und der Sozialdienst immer gemeinsam um jeden Patienten kümmern. Meike Heins: „Auf unseren Intensivstationen ist dieses Miteinander – auch standortübergreifend – nicht nur für unsere Patienten besonders wichtig, sondern hilft auch den Teams. In den Teams beider Standorte ist es selbstverständlich, sich untereinander auszuhelfen, zum Beispiel in Zeiten von Erkältungswellen."

Wie sieht es in der Zukunft aus? Werden dann auch in anderen Bereichen des Heidekreis-Klinikums gesetzliche Vorgaben für Pflegepersonal gelten? Pflegedirektorin Heins. „Ab 2020 werden wir auch in den Fachabteilungen für Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie die Pflegeuntergrenzen einhalten müssen. Glücklicherweise arbeiten auch hier gut eingespielte Teams miteinander, auch weiterhin werden unsere Patienten bei uns gut versorgt sein." Geschäftsführer Dr. med. Achim Rogge ergänzt: „Aber da wir wachsen und uns pflegerisch und medizinisch weiterentwickeln, freuen wir uns über jede Bewerbung!"

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