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Heidekreis-Klinikum

Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens für den Neubau des Heidekreis-Klinikums

Die Regional- und Bauleitplanung des Heidekreises hat heute zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens für den Neubau des Heidekreis-Klinikums eine Antragskonferenz im Kreishaus Bad Fallingbostel veranstaltet. Kommunen des Heidekreises, Behörden, Verbände sowie vom Land Niedersachsen anerkannte Naturschutzvereinigungen nahmen unter anderem an der Veranstaltung teil.

Die Antragskonferenz dient im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens dazu, mit den wichtigsten Beteiligten Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen sowie Verfahrensablauf und Zeitrahmen zu klären. Landrat Manfred Ostermann begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ließ von Andrea Angerer von der Regional- und Bauleitplanung des Heidekreises kurz die allgemeine Bedeutung eines Raumordnungsverfahrens und die Antragskonferenz erklären. Dr. med. Achim Rogge, Geschäftsführer des Heidekreis-Klinikums, stellte den Zuhörerinnen und Zuhörern das ambitionierte Projekt vor und erläuterte den Bedarf eines Klinikneubaus, um eine zeitgemäße, qualitativ hochwertige, medizinische Versorgung im Heidekreis auch für die Zukunft zu sichern. Das vom Vorhabenträger beauftragte LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald gab Einblicke in die Planung der vorgeschlagenen sieben Suchbereiche für einen möglichen Klinikneubau in Bad Fallingbostel, Dorfmark, Soltau und Walsrode. Danach stellte das LandschaftsArchitekturbüro den geplanten inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen für die Raumverträglichkeits- und Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen des Raumordnungsverfahrens vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben zahlreiche ergänzende Hinweise zu dem inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen sowie auf zweckdienliche Unterlagen für das Raumordnungsverfahren. Im Anschluss an die rege Diskussion wurde über die im Verfahren folgenden Schritte informiert. Auf Grundlage der abgehaltenen Antragskonferenz und der dort erhaltenen Informationen und Hinweise wird von der Regional- und Bauleitplanung des Heidekreises der Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren festgelegt. Auf dieser Basis fertigt das Heidekreis-Klinikum als Vorhabenträger die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren an. Nach vollständigem Vorliegen der Verfahrensunterlagen kann die förmliche Einleitung des Raumordnungsverfahrens durch den Heidekreis vorgenommen werden. Nach momentanem Zeitplan ist dies für die erste Hälfte des Jahres 2020 vorgesehen.

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