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Heidekreis-Klinikum

Fragen der Bürgerinitiative an den Aufsichtsratsvorsitzenden des Heidekreis-Klinikums Landrat Jens Grote

Wir haben den Medien entnommen, dass Landrat Grote die Fragen der Bürgerinitiative nicht beantworten wolle. Dem ist nicht so. Der Landrat ist im stetigen Dialog. Wir, das Heidekreis-Klinikum und sein Aufsichtsratsvorsitzender Jens Grote kommunizieren in punkto Neubau eines Gesamtklinikums immer offen transparent. So auch jetzt. Die Fragen der Bürgerinitiative werden auch auf unseren Sozialen Medien und auf unserer Website veröffentlicht. Weitere Fragen, die sich ergeben, werden wir in unserem Klinik-im-Dialog-Format in gewohnt kompetenter Besetzung im April beantworten.

1. Ist in der bekanntgegebenen Baukostenschätzung von 241 Millionen Euro die Einrichtung berücksichtigt? Also medizinische Untersuchungsgeräte wie MRT, CT, Mobiliar, Betten und sonstige Einrichtung?
Ja, sämtliche Einrichtungen, radiologische und kardiologische Großgeräte, vollständig neue Patientenbetten, Liegen, Schränke und Tische für die Funktionsbereiche und Büros sind dort bereits inkludiert.

2. Ist in der Gesamtsumme eine Baukostensteigerung enthalten, die möglicherweise bis zum Baubeginn wirksam wird?
Die jetzt ermittelte Kostenschätzung basiert auf aktuelle Preise in der Baubranche; d. h. es sind Kostensteigerungen von ca. 15 Prozent, aus 2021, als Basis genommen worden. Weitere potentielle Kostensteigerungen sind aus heutiger Sicht nicht seriös ermittelbar. Wir stehen hierzu im Austausch mit der NLBL (= Niedersächsischen Landesamt für Bau- und Liegenschaften).

3. Wie sieht es mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent in der Gesamtsumme aus, ist auch diese bereits berücksichtigt?
Selbstverständlich ist die Mehrwertsteuer in den 241 Mio. € bereits enthalten.

4. Sind die Kosten für den Grundstückserwerb und die Straßenanbindung in der Summe enthalten? Wenn nicht, mit welcher Summe ist zusätzlich zu rechnen?
Die Kosten für den Grundstückserwerb und die Straßenanbindung sind in der Summe nicht enthalten. Auf Wunsch des Verkäufers wurde eine Stillschweigevereinbarung geschlossen, deshalb kann hierzu keine Auskunft gegeben werden.
Landrat Grote: „Die Höhe der Kosten für die Straßenanbindung können noch nicht beziffert werden. Derzeit laufen dazu die Planungen."

5. Sind in der Gesamtsumme alle bislang bekannten Brandschutzmaßnahmen enthalten?
Die Kosten für den Brandschutz sind selbstverständlich in der Kostenberechnung/-aufstellung bereits enthalten.

6. Bislang ist vorgesehen, die Apotheke und Teile der Verwaltung an den Altstandorten zu belassen. Warum? Was bedeutet das an Zusatzkosten? Ist damit zu rechnen, dass über kurz oder lang an den Neubau angebaut oder dort aufgestockt werden muss?
Das Gegenteil ist der Fall – so werden Baukosten minimiert. Explizit für die Apotheke bedeutet dies, dass wir am Altstandort Soltau auch weiterhin die große Lagerfläche haben (gerade bei Beginn der Corona-Pandemie von unschätzbarem Wert, das Krankenhaus hatte deshalb immer genügend Schutzbekleidung und konnte sogar selbst Desinfektionsmittel herstellen). Mit den in der Pandemiezeit gesammelten Erfahrungen hätten wir sonst im neuen Gesamtklinikum noch Lagerflächen einplanen müssen.

7. Ist die Einrichtung neuer Abteilungen, die über die eigentliche Grund- und Regelversorgung hinausgehen und Aufgabe u.U. des angestrebten Maximalversorgers in Rotenburg sind, mit dem Land abgestimmt?
Es ist IMMER das Land Niedersachsen, das bestimmt, welches Leistungsspektrum ein Krankenhaus anbieten darf. Es ist also nicht so, dass ein Krankenhaus „einfach so" beschließen darf, zum Beispiel eine Geburtshilfe zu schließen – oder eine Orthopädie zu eröffnen. Demzufolge sind natürlich alle Fachabteilungen, die das Heidekreis-Klinikum vorhält mit dem Sozialministerium abgestimmt, bzw. von diesem genehmigt worden. Für die Fachabteilung Orthopädie wurden zum Beispiel bereits 8 Planbetten vom Sozialministerium genehmigt.

8. Kann eine Klinik ihr Angebot also einfach ausweiten?
Weiterentwicklungen bereits bestehender Fachabteilungen sind immer möglich, siehe zum Beispiel die Weiterentwicklung in der Fachabteilung Gynäkologie, durch den neuen Chefarzt Dr. Fam, der nun die Sektion Senologie und Brustchirurgie leitet. Insbesondere durch die geplante Baumaßnahme Gesamtklinikum gelingt es der Geschäftsführung des Heidekreis-Klinikums solche Experten in den Heidekreis zu holen.

9. Sind diese neuen Abteilungen bereits in dem jetzigen Bauvorhaben berücksichtigt?
Selbstverständlich sind die Räumlichkeiten für den Ausbau weiterer medizinischen Leistungen bereits im neuen Gesamtklinikum geplant: Es gibt also bereits Räume für eine Senologie & Brustchirurgie im Bereich der Gynäkologie und eine Gefäßchirurgie im Bereich der Allgemein- und Viszeralchirurgie.

10. Es heißt, dass Sie vom Land für das Neubauvorhaben im Heidekreis über die bislang im Raume stehenden 130 Millionen Euro hinaus, eine Zusage über weiter Fördermittel haben. Stimmt das? Um welche Summe dreht es sich?
Landrat Grote: „Nein, ich habe mich dazu nicht geäußert. Mir liegt keine Zusagen über die Förderung dem Grund oder der Höhe nach vor. Das Vorhaben wird vom Land eng begleitet und ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Projekt vom Land gewollt ist. Dem Land wird bekannt sein, dass der Heidekreis eine hohe Förderung benötigt, um das Projekt umsetzen zu können. Mehr dazu werden wir wohl erst im Juni wissen."

11. Wie können die Klinikgebäude in Soltau und Walsrode nach einem möglichen Auszug weiter genutzt werden? Dafür müsste umgebaut werden. Sind das Kosten, die ebenfalls der Landkreis tragen wird?
Es handelt sich um Liegenschaften des Klinikums. Wie bereits mehrfach erklärt und veröffentlicht, werden die Altstandorte Walsrode und Soltau zu Einrichtungen der Dauer- und Kurzzeitpflege ausgebaut werden. Darüber hat der Geschäftsführer des Heidekreis-Klinikums, Dr. med. Achim Rogge, mehrfach in verschiedenen Vorträgen berichtet. Zudem finden Sie darüber Informationen auf der Website des Heidekreis-Klinikums: https://www.heidekreis- klinikum.de/downloads/news/Neubau/20201006_Folder_Neues_Gesamtklinikum_we b.pdf

12. Gibt es einen Plan B, für den Fall, dass der Heidekreis den Neubau nicht finanzieren kann?
Landrat Grote: „Die bestehenden Standorte würden zunächst im bestehenden Umfang weiterbetrieben werden. Es gibt erhebliche Sanierungsbedarfe in beiden Häusern. Es müsste ein Sanierungsplan erstellt und mit dem Land geklärt werden, ob sich das Land daran beteiligen würde. Erst im Anschluss könnte entschieden werden, welche Sanierungen wirtschaftlich sinnvoll und möglich sind und durchgeführt werden können und welche Fachabteilungen an welchen Standorten erhalten bleiben können. Das wäre ein langwieriger Prozess, dessen Ende schwer abzusehen ist."

13. Ohne eine wesentlich höher als 130 Mio.€ sich belaufende Fördersumme müsste der Landkreis Heidekreis, der bekanntlich schon zu den am höchsten verschuldeten Landkreisen im Land zählt, auch schon ohne die von uns genannten möglichen zusätzlichen Kosten, an Eigengeld 111 Mio.€ aufbringen.
Welche Möglichkeiten wird gesehen, diese hohe Summe Eigengeld, das nicht wieder zurückbezahlt werden kann, bereitstellen zu können?
Landrat Grote: „Die Auswirkungen der Finanzierung des geplanten Baus des Gesamtklinikums auf den Haushalt des Landkreises lassen sich für jede beliebige Summe berechnen: Sie sind auf der einen Seite abhängig insbesondere von der Höhe der Gesamtkosten der Maßnahme, der Höhe des Zuschusses des Landes sowie der Höhe des Zuschusses des Landkreises und den damit verbundenen Finanzierungskonditionen und auf der anderen Seite, ob und in welcher Höhe sich der jährliche Defizitausgleich durch die Aufgabe der beiden Altstandorte und den Bau des Gesamtklinikums verringern lässt. Für den Ergebnishaushalt hätte eine Verringerung des jährlichen Defizitausgleichs einen positiven Effekt, der den Aufwendungen für die Finanzierung des Zuschusses des Landkreises zum Bau des Gesamtklinikums gegenüberzustellen wäre. Berechnungen dazu werden erfolgen, sobald die Höhe des Zuschusses des Landes bekannt sind."

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