Heidekreis-Klinikum: Aufgrund der Corona-Lage kann es weiterhin nur ein stark eingeschränktes Besuchsrecht geben

Heidekreis. Lockerungen im Heidekreis-Klinikum, wie zum Beispiel das Aufheben des Besuchsstopps – von Ausnahmen abgesehen – sind weiterhin nicht möglich. Das Heidekreis-Klinikum bittet die Bevölkerung um Verständnis. Professor Schmitz, Ärztlicher Direktor: „Wir müssen das Krankenhaus, die Patienten und nach natürlich auch die Mitarbeiter vor unkontrollierter Durchseuchung durch die 5. Welle der Infektion schützen. Das gebietet der Versorgungsauftrag."

Momentan werden im Heidekreis-Klinikum, an beiden Standorten, mehr Menschen versorgt, die an Covid-19 erkrankt sind, als je zuvor: Auf den Isolierstation an beiden Krankenhäusern liegen durchschnittlich bis zu 40 Covid-19-Patientinnen und Patienten. Dazu kommen noch einige Covid-19-Patientinnen und Patienten, die auf den Intensivstationen liegen. „Die Lage in unserem Heidekreis-Klinikum ist, durch die hohen Zahlen von infizierten Patientinnen und Patienten, aber auch durch erkrankte Mitarbeitende in allen Bereichen angespannt," sagt Professor Dr. med. Frank Schmitz. „Wir können den Regelbetrieb noch aufrecht erhalten, mussten noch keine Operationen absagen," so Professor Schmitz. „Aber um dies weiterhin möglichst sicherstellen zu können, muss das Heidekreis-Klinikum noch für Besuchende geschlossen bleiben." Die momentan hohe Ansteckungsrate mache „natürlich auch nicht vor dem Heidekreis-Klinikum halt", ergänzt Pflegedirektorin Meike Heins. Dennoch, so versichern der Ärztliche Direktor und die Pflegedirektorin gemeinsam, sei die angespannte Lage momentan gut beherrschbar.
Meike Heins: „Es ist aber wichtig – für das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten, aber auch unserer Mitarbeitenden – das dies weiterhin so bleibt." Deshalb habe der Corona-Krisenstab in seiner Sitzung am 21. März beschlossen, das allgemeine Besuchsverbot erst einmal bis zum 06. April zu verlängern. Professor Schmitz: „Wir haben uns diese Entscheidung nicht einfach gemacht: Wir wissen, was diese Einschränkung für die uns anvertrauten Patienten, aber auch deren Angehörigen, bedeutet. Aber das allerwichtigste ist, dass das Heidekreis-Klinikum für die Bevölkerung weiterhin handlungsfähig bleibt."

Weiterhin gelten folgende Ausnahmeregelungen während des Besuchsverbots, die dafür geltenden Voraussetzungen stehen in den Klammern:

  • Intensivstationen, bei Patienten, die sich im Sterbeprozess befinden (2G+)
  • Palliativstation (2G+)
  • Begleitung auf der Kinderstation (1 Angehöriger, 3G mit täglicher Testung, wenn ungeimpft; sonst regelhaft 2x/Woche)
  • Begleitung von Kindern auf der Chirurgie 3B bis 10 Jahre (1 Angehöriger, 3G mit täglicher Testung, wenn ungeimpft; sonst regelhaft 2x Woche)
  • Geburtsstation: Eine feste Begleitperson (z. B. der werdende Vater) ist bei der Entbindung und den Besuchen davor / danach erlaubt. NUR bei der Geburt ist es einer Begleitperson erlaubt, mit TAGESAKTUELLEM Test auch ungeimpft während der Geburt dabei zu sein. Besuche davor und danach sind nur mit 2G+ für die eine feste Begleitperson erlaubt.
  • Angehörige mit Termin zum Arztgespräch (2G+)
  • Individuelle Regelungen in Härtefällen: Für Patienten, die Kontakt zu Angehörigen dringend benötigen, wie zum Beispiel an schwerer Demenz Erkrankte, kann eine gesonderte Besucherregelung beschlossen werden (2G+). Dies ist jedoch IMMER mit dem Chefarzt der Abteilung und der Pflegedirektion bzw. stellvertretenden Pflegedirektion abzustimmen.

Diese Besuchenden mit Ausnahmegenehmigung müssen während des gesamten Aufenthaltes in den Krankenhäusern stets eine FFP-2-Maske tragen und die Hygieneregeln beachten. Zudem müssen sich alle Besuchende an der Information des HKK an- und auch wieder abmelden.

Geschäftsführer Dr. med. Achim Rogge: „Der Corona-Krisenstab hofft, dass die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe schnellen, sondern sich die Lage entspannt. Wir alle können dazu beitragen, wenn wir weiterhin FFP2-Masken tragen, Abstandsregelungen und Hygienevorschriften einhalten. Natürlich hoffen wir, dass wir das Besuchsverbot bald aufheben können. Bitte nutzen Sie bis dahin die Möglichkeit, mit Menschen, die bei uns im Krankenhaus sind, via z.B. Skype oder WhatsApp in Kontakt zu kommen. Selbstverständlich ist unser Patienten-WLAN nach wie vor kostenfrei."

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