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Heidekreis-Klinikum

Fakten versus Behauptungen

In diesem Beitrag greifen wir Behauptungen auf und prüfen diese auf ihren Wahrheitsgehalt.

(Dieser Beitrag wird fortlaufend ergänzt.)

Behauptung 1:
„Bis zur ‚Neustrukturierung' des Heidekreis-Klinikums (HKK) in den Jahren 2009 bis 2012 hat das wirtschaftlich gesunde Haus in Soltau das wirtschaftlich verlustreiche Haus in Walsrode mittragen können und für eine ausgeglichene Gesamtbilanz gesorgt. (...)" Stimmt das?
(Quelle: Dr. Franz, Mitinitiator Bürgerbegehren, Südkreis-Politiker zur Vernunft bringen | Böhme-Zeitung (boehme-zeitung.de))

Gabriele Remie, Leitung Finanzen HKK:
„Nein, das stimmt nicht. Hier irrt Herr Dr. Franz. 2007 war das Jahresergebnis für beide Standorte ausgeglichen, aber bereits im Jahr 2008 war das Ergebnis für den Krankenhaus-standort Soltau mit -864.000 Euro hochdefizitär und der Standort Walsrode hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 385.000 Euro zur Verbesserung des Gesamt-Ergebnisses entscheidend beigetragen. Das gleiche gilt auch für das Jahr 2009."

 

Behauptung 2:
Die Initiatoren der Bürgerinitiative behaupten, ein neues Krankenhaus könne zur Not auch mit neuen bzw. anderen Fördergeldern gebaut werden.
Stimmt das?

Gudrun Pieper, CDU, Abgeordnete des Landtags, Mitglied in der Enquete-Kommission Medizinische Versorgung:
„Die Behauptung der Initiatoren des Bürgerbegehrens ist falsch! Es muss unterschieden werden, welches Förderprogramm die einmalige Chance eines Klinikneubaus eröffnet. Das ist der Strukturfonds II. Er ist einmalig und wird nicht wiederholt. D. h., wenn wir jetzt nicht den Klinikneubau realisieren, wird es in den nächsten
Jahren auf keinen Fall eine Fördersumme in Höhe von 130 Mio. Euro geben!

Sehen Sie sich gern unseren Livestream zum Thema "Politische Rahmenbedingungen" bei YouTube an:

 

Behauptung 3.0:
In dem Krankenhausneubau – mit diesen vielen Einzelzimmern – da können sich nur noch Privatpatienten bzw. Selbstzahler behandeln lassen.
Stimmt das?

Dr. med. Hartwig Jaeger, Geschäftsführer Archimeda, Projektleitung HKK-Betriebsorganisationskonzept:
„Nein, das stimmt natürlich nicht! Unser Krankenhaus wird selbstverständlich für alle Krankenkassen zugelassen sein. Die Einzelzimmer sind auch nicht als „Luxuszimmer" geplant, sondern als ein „Baustein" von mehreren im möglichst „pandemiesicheren" Krankenhaus. Das heißt: Wir streben einen Krankenhausneubau mit ungefähr der Hälfte aller Zimmer als Einzelzimmer an, um z. B. Ansteckungsgefahren der Patienten untereinander zu minimieren, Isolierungen im Falle einer (neuen/anderen) Pandemie möglichst einfach umsetzen zu können, ohne dass ganze Bereiche gesperrt werden müssen."

 

Behauptung 3.1:
Ja, aber wenn die gesetzlichen Krankenkassen diese Einzelzimmer zahlen, werden Privatkassen keine Einzelzimmer „extra" zahlen wollen. Demzufolge macht der Klinikneubau dann doch gleich ein Minusgeschäft.
Stimmt das?

Dr. med. Achim Rogge, Geschäftsführer HKK:
„Nein, so wird es nicht sein. Selbstverständlich wird es auch Privat- oder Wahlleistungszimmer geben. Diese werden deutlich größer und komfortabler ausgestattet sein, zum Beispiel mit Schreibtisch und Sitzecke und hotelähnlichen Serviceleistungen, wie eigenem Bademantel, Hausschuhen und auch besondere Menüvorschläge beinhalten."

 

Behauptung 4:
Nun gibt es Stimmen, die da sagen, ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung, das hauptsächlich eine Unfallversorgung sicherstellt, sei ausreichend.
Stimmt das?

Dr. med. Achim Rogge, Geschäftsführer HKK:
„Eine ausschließliche Fokussierung auf eine allgemeine unfallchirurgische Versorgung bedeutet gleichzeitig eine Reduzierung der operativen Möglichkeiten, da unterstützende Fachabteilungen fehlen würden, bei gleichzeitiger Aufgabe der Grund- und Regelversorgung der Bevölkerung des Heidekreises."

 

Behauptung 5:
Laut der Website der Bürgerinitiative ist der Bereich bei Dorfmark raumordnerisch zulässig.
Stimmt das?

Georg von Luckwald, LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald:
„Über die Konformität eines Standortes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wird abschließend im Rahmen des Bauleitplanungsverfahrens der Stadt Bad Fallingbostel entschieden. Zuständig für diese Beurteilung sind die Landesplanungsbehörden. Hinsichtlich der raumordnerischen Belange ist ein Standort im Grundzentrum Bad Fallingbostel wesentlich besser aufgestellt als ein Standort im Ortsteil Dorfmark. Eine Standortwahl in Bad Fallingbostel erhöht damit die Rechtssicherheit des Verfahrens."

 

Behauptung 6:
Es sei lächerlich, dass „der tolle Erfolg von über 1.000 Geburten in Walsrode in 2020 ,gefeiert' wurde". Das habe die Geburtshilfe am Standort Soltau „schon früher Jahr für Jahr geschafft. Und dennoch habe man „die Entbindungsstation in Soltau wegen mangelhafter Rentabilität" geschlossen.
Stimmt das?

Auswertung der Geburtszahlen, Rechnungswesen HKK:

 

Behauptung 7:
Das Trinovis-Gutachten ist "geheim" und war nie öffentlich einsehbar
Stimmt das?

Hermann Norden, Aufsichtsratsvorsitzender HKK:
„Das Gutachten von Trinovis war und ist nicht ,geheim'. Grundsätzlich konnte und kann jede/r Kreistagsabgeordnete/r, also die von den Bürger*innen des Landreises gewählten Vertreter*innen – über eine Terminvereinbarung im HKK – Einsicht in das Gutachten nehmen. Dieses galt und gilt auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Heidekreis-Klinikums."

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Blog zum Neubau auf www.heidekreis-klinikum.de

-> Alle diese Website-Einträge sind erreichbar über „News" sowie über unseren Blog zum Neubau (https://heidekreis-klinikum.de/Blog/)

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12. November 2020: Faktencheck zur Berichterstattung der Böhme-Zeitung vom 30.10.2020 
15. März 2021: Ankündigung zum Livestream (Reihe „Klinik im Dialog): „Standortfindung für ein neues Gesamtklinikum: Von Standortkulissen bis zum Klinikneubauplatz F4" mit Amelie Zoch (trinovis) und Georg von Luckwald (LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald)
12. Oktober 2020: „Gibt es einen Standort, den alle Einwohner aus dem Heidekreis innerhalb von 30 Minuten PKW-Fahrzeit erreichen könnten?" inklusive Tabelle
01. Juli & 11. August 2020: Fahrzeitentabelle mit kurzer Erklärung von trinovis, wie diese entstanden sind
22. Juni 2020: Film zu Standortanalysen (Langversion)
12. Juni 2020: Kurzfilm zum Gesamtklinikum

Printmedien

 

Sehen Sie sich gern unseren Livestream zum Thema "Standortfindung für ein neues Heidekreis-Klinikum" bei YouTube an: 

 

Behauptung 8: 
Der Standort Dorfmark ist realisierbar, zulässig und genehmigungsfähig.
Stimmt das?

Der Standort Dorfmark wurde in einem Standortvergleich mit mehreren anderen Standorten verglichen:
Er ist aus städtebaulichen und raumordnerischen Belangen als wesentlich ungünstiger zu bewerten als andere Standorte, insbesondere als F4 in Bad Fallingbostel. Für die Kernstadt Bad Fallingbostel als Klinikstandort spricht insbesondere, dass sie raumordnerisch als Grundzentrum eingestuft ist und schon jetzt einen Schwerpunkt in der Gesundheitsinfrastruktur aufweist.
Der Rat der Stadt Bad Fallingbostel hat bekräftigt, dass er für einen Standort in Dorfmark keinen Bebauungsplan aufstellen wird. Daher ist ein solcher Standort nicht zulässig.

 

Behauptung 9: 
Es gibt Fördermittel für Krankenhaus Neubauten nach dem 30.09.2021
Stimmt das?

Es gibt Bürger*innen, die meinen, das Land Niedersachsen könne jederzeit ein neues Gesamtklinikum im Heidekreis finanzieren auch wenn dabei die Fristen für den zur Ausschüttung bereit stehenden Sondertopf Strukturfonds II verpasst werden.

Grundsätzlich investiert unser Bundesland jährlich bisher 120 Millionen Euro in ALLE Krankenhäuser Niedersachsens.

Das heißt, dass sich insgesamt 171 Kliniken in Niedersachsen (Zahl aus 2020; Quelle: www.ms.niedersachsen.de) sich einen „Topf Geld" von insgesamt 120 Millionen Euro teilen müssen, um z.B. ein neues Medizingerät oder einen Renovierungsmaßnahme zu finanzieren.

Ein Neubau ist aus diesem Topf nicht zu finanzieren.

Der Strukturfonds II ist wiederum einmalig und wird nicht wiederholt.

 

Behauptung 10: 
Es kann von F4 auf Dorfmark umgeplant werden.
Stimmt das?

Jeder Architekt, der sich in einem Wettbewerbsverfahren befindet, setzt sich mit den speziellen Gegebenheiten des Baufeldes und der umgebung auseinander: Er passt seinen Entwurf natürlich daran bestmöglich an.

Eine Umplanung ist deshalb nicht „einfach" möglich. Es wäre eine Neuplanung nötig. Konkret heißt das: Die Architekturbüros würden ein weiteres Mal neu planen müssen. Weshalb ist das so?
Zufahrten, Möglichkeiten für einen Hubschrauberlandeplatz etc. all dies könnte nicht einfach „übernommen" werden. Auch veränderte Bodenbegebenheiten müssten beachtet werden.
Das heißt: Statt einer (vermeintlich kleinen) Umplanung würde es sich um eine Neuplanung handeln, die entsprechend erneut vergütet werden müsste.

Deshalb war es auch Vorgabe des Sozialministeriums des Landes Niedersachsen, in Abstimmung mit der Architektenkammer, sich vor Beginn des Architektenwettbewerbs auf ein konkretes verbindliches Baugrundstück festzulegen.

 

Behauptung 11: 
Der Fördermittelantrag muss gar nicht bis zum 30. September 2021 abgegeben sein.
Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht.
Es steht fest, dass die Landesregierung die Mittel aus dem Strukturfonds II schnellstmöglich vergeben, sprich binden möchte.

Deshalb nützen dem Heidekreis-Klinikum verlängerte Fristen des Bundes nichts. Das HKK muss vor anderen Landkreisen seine Unterlagen eingereicht haben. Es hat, vom Land Niedersachsen, keine offizielle Fristverlängerung für die Abgabe der Unterlagen des Heidekreis Klinikums gegeben.

Nochmals: Für den September 2021 sind erste Auswahlentscheidungen für die Förderung von Strukturmaßnahmen über den Strukturfonds II geplant. Inwieweit dann Entscheidungen getroffen werden können hängt von dem Planungsstand und dem vorgeschriebenen Prüfverfahren durch die NLBL von entsprechenden Anträgen ab. Aufgrund mehrfacher Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Mittel 1,365 Milliarden € Antragsvolumen versus 355 Millionen € Fördermittel wird es zwangsläufig zu Auswahlentscheidungen bei Maßnahmen kommen müssen, die geprüft und entscheidungsreif sind.

Der Vorwurf, beim Standort F4 würde es sich nicht um einen Standort mit breiter Akzeptanz der Bevölkerung handeln, ist schlichtweg falsch. Am 26. Juni 2020 hat der Kreistag mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen, für die Planung eines Gesamtklinikums den Standort F4 (westlich von Bad Fallingbostel) vorzusehen.

 

Behauptung 12: 
Die (Land)Karte des HKKs stimmt nicht
Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht. Bei unseren grafischen Darstellungen haben wir stets via „Google Maps" darauf geachtet, die Standorte korrekt zu verorten:

 

 

Den Fakten-Check können Sie sich jederzeit als PDF herunterladen.

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